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Trainingsleistungen

Erstgespräch

Wir treffen uns am Hundeplatz um euch die Basics der Hundeerziehung zu vermitteln.

 

Einzeltraining

Individuelle Förderung auf dem Hundeplatz.

 

Einzelstunde

Individuelle Förderung und Korrektur von unerwünschten Verhaltensweisen in den eigenen vier Wänden.

 

Gruppentraining

Hier wird auf dem Platz in Kleingruppen trainiert. Es ist wichtig, dass die Hunde lernen, auch dann zu hören, wenn andere Hunde oder Ablenkungen vorhanden sind.

 

Mantrailing

Mantrailing (engl. Man „Mensch“ und trail „verfolgen“) ist die Personensuche unter Einsatz von Gebrauchshunden, die „Mantrailer“ oder „Personenspürhunde“ genannt werden. Dabei wird der hervorragende Geruchssinn der Hunde genutzt. Der Unterschied zwischen einem Mantrailer und anderen Suchhunden besteht darin, dass der Mantrailer bei der Suche verschiedene menschliche Gerüche voneinander unterscheiden kann und sich trotz vieler Ablenkungen ausschließlich an den Geruchsmerkmalen der gesuchten Person orientiert. Mantrailer können nicht nur auf Fußgängerwegen eingesetzt werden, sondern auch u. a. im Wald und in Gebäuden.

Beim Mantrailing werden die Hunde darin ausgebildet, die Duftmoleküle der Zielperson zu verfolgen. Im Gegensatz zur Fährtenarbeit, bei der die Hunde lernen, den Bodenverletzungen nachzugehen. Gut ausgebildete Mantrailer können die Personen sogar frei und ohne Schleppleine suchen. Die Hunde lernen, sich bei der gesuchten Person mit Bellen bemerkbar zu machen oder werden dazu ausgebildet, den Hundeführer abzuholen und zur vermissten Person zu bringen.

Es werden regelmäßig Info-Abende für Interessenten stattfinden!

 

Trainingsspaziergang/Social Walk

Training einzig auf dem Gelände reicht nicht aus. Die Hunde lernen schnell, dass auf dem Platz trainiert wird und sie dort hören müssen. Deshalb finden Trainingsspaziergänge im Wald unter realen Bedingungen statt. Der Trainingsspaziergang ist eine Mischung aus Spaziergang und intensiven Trainingseinheiten.

 

Sachkundenachweis

§ 11 > Hundehalter großer Rassen (> 20 kg/> 40 cm) sind nach dem LHundG NRW dazu verpflichtet, den Hund, zusätzlich zur Steuer, auch beim Ordnungsamt zu melden. Dort muss ein Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 vorgezeigt werden. Dieser Nachweis kann bei mir gemacht werden.

§ 10 > Hundehalter bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Epsanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu) müssen dem Ordnungsamt den Sachkundenachweis nach § 10 Abs. 3 vorzeigen. Auch dieser Nachweis kann bei mir gemacht werden.

 

Verhaltensprüfung – Befreiung von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht

Durch die bei mir durchgeführte Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW) kann gegenüber der zuständigen Behörde nach § 13 LHundG der Nachweis erbracht werden, ob und inwieweit eine Befreiung von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW möglich ist.

 

 

KONTAKT

Höhenweg 53 / 46147 Oberhausen

0151 239 37 864

Info@moes-hundetraining.de

MORTEN EICHHORN

Anerkannter Sachverständiger zur Abnahme von Verhaltens-und Sachkundeprüfungen nach LHundG NRW

 

§11 Erlaubnis nach TSchG

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